Liebe Eltern,
liebe Personensorgeberechtigten,
wie Sie evtl. den Medien schon entnommen haben, gilt für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 15.02.2022 für alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres eine Testpflicht. Mit Inkrafttreten der Testpflicht gemäß § 15 Abs. 2 der Corona-Verordnung in der Fassung vom 02.02.2022 gilt in den Kindertageseinrichtungen für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutrittsverbot.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Brief des Kultusministers von Niedersachsen, Herrn Grant Hendrik Tonne, oder auch den FAQs des Niedersächsischen Kultusministeriums unter: Fragen und Antworten zur Kindertagesbetreuung | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de).
Die Testpflicht umfasst mindestens drei Tests pro Woche. Für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an allen 5 Öffnungstagen besuchen, ist jeweils montags, mittwochs und freitags ein PoC-Antigen-Test zur Selbstanwendung durchzuführen.
Besucht Ihr Kind an einem Montag die Einrichtung nicht oder ist die Einrichtung an einem Montag geschlossen, ist der Test an dem darauffolgenden Dienstag nachzuholen. Besucht Ihr Kind an einem Mittwoch die Einrichtung nicht oder ist die Einrichtung an einem Mittwoch geschlossen, ist der Test an dem darauffolgenden Donnerstag durchzuführen. Besucht Ihr Kind die Einrichtung an höchstens 3 Öffnungstagen in einer Woche, besteht die Verpflichtung einer täglichen Testung.
Eine Umfeldtestung ist nur zulässig, wenn die Undurchführbarkeit (z.B. Nasenabtrichtest kann aufgrund des Entwicklungsstandes des Kindes nicht durchgeführt werden) durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen ist. Es besteht kein Ermessen, Ausnahmen zuzulassen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Testungen nicht in der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden können. Bitte testen Sie Ihr Kind vor dem Besuch der Kindertageseinrichtung zu Hause und händigen Sie uns die als Anlage beigefügte Selbsterklärung „Kita-Kinder-Selbsttest“ aus, bevor Ihr Kind die Kindertageseinrichtung betritt.
Wir hoffen sehr, dass diese Maßnahmen dazu beitragen, die Infektionswelle brechen zu können und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie weiterhin alles Gute in dieser schwierigen Zeit und verbleiben
Umgang mit banalen Infekten:
Sofern Kinder ab drei Jahren, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Krankheitssymptome wie Schnupfen, Husten, Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome (z.B. Durchfall) zeigen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion zurückgehen könnten, melden die Erziehungsberechtigen ihr Kind umgehend in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Kindertagespflegeperson krank und führen einen Antigen-Schnelltest zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären. Bis zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen. Bei negativem Test und nur leichter Symptomatik ist ein Besuch der Einrichtung weiter möglich.
Bestätigt sich der SARS-CoV-2 Verdacht, wird das Kind aus der Einrichtung genommen und es wird entsprechend der Nds. Absonderungsverordnung bzw. den RKI-Empfehlungen (Entlassungskriterien aus der Isolierung) verfahren.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind
seine Fantasie entfaltet,
seine Gefühle wahrnimmt,
seine Individualität bewahrt,
seine Stärken und Fähigkeiten kennt
dann sind Sie bei uns richtig.