ev. St Jakobi Kindergarten

Beekgarten 1

29649 Wietzendorf

 

Telefon 05196-2168

Fax: 05196-250810

 

kts.wietzendorf@evlka.de

 

Die Trägerschaft ist beim Kirchenkreis Soltau

 

 

Herzlich Willkommen im ev. St. Jakobi Kindergarten Wietzendorf

Aktuell Aktuell Aktuell

Wir sind demnächst hier zu erreichen:

Anmeldungen für das neue Kindergartenjahr sind  bis zum 28.02.2023 möglich.

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Arbeitsnachweise ausgefüllt abgeben.

Anmeldeformulare

Bereitstellung von Antigen-Schnelltests für die Kindertagesbetreuung vom 01.08.2022

Die Landesregierung wird örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe weiterhin Lollitests zur Verfügung stellen, um im Rahmen der örtlichen Teststragtegien freiwillige und anlassbezogene Testangebote für in Kindertagesbetreuung betreute Kinder ab drei Jahren zu gewährleisten. Vom 01.08. bis 31.12.2022 kann das Land pro Woche und Kind im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung bis zu zwei Tests Lollitests ausliefern. 

keine Testpflicht mehr im Kindergarten!

Liebe Eltern,

liebe Personensorgeberechtigte,

das Land Niedersachsen hat die Testpflicht für Kindertagesstätten abgeschafft. Weiterhin wird empfohlen  die  freiwilligen Testangebote für Kinder ab 3 Jahren fortzusetzen. Wöchentlich werden Ihnen 3 Test zur Verfügung gestellt und  ausgehändigt.

 

Kontaktpersonen von mit COVID-19 infizierten Personen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen, die tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen- Schnelltest empfohlen. 

 

Zur aktuelllen Situation des Coronavirus SARS-CoV-2

Wann darf mein Kind in den Kindergarten

Umgang mit banalen Infekten:

 

Sofern Kinder ab drei Jahren, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Krankheitssymptome wie Schnupfen, Husten, Halskratzen oder Räuspern oder andere Symptome (z.B. Durchfall) zeigen, die auf eine SARS-CoV-2 Infektion zurückgehen könnten, melden die Erziehungsberechtigen ihr Kind umgehend in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Kindertagespflegeperson krank und führen einen Antigen-Schnelltest zur Laienanwendung durch oder lassen die Symptome ärztlich abklären. Bis zur Abklärung darf das Kind die Kindertagesbetreuung nicht besuchen. Bei negativem Test und nur leichter Symptomatik ist ein Besuch der Einrichtung weiter möglich.

Bestätigt sich der SARS-CoV-2 Verdacht, wird das Kind aus der Einrichtung genommen und es wird entsprechend der Nds. Absonderungsverordnung bzw. den RKI-Empfehlungen (Entlassungskriterien aus der Isolierung) verfahren.

 

 

 

 

 Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind

 

seine Fantasie entfaltet,

seine Gefühle wahrnimmt,

seine Individualität bewahrt,

seine Stärken und Fähigkeiten kennt

 

dann sind Sie bei uns richtig.